Teilung der Familienarbeit
Seit Jahren setzt sich der SVAMV für die Teilung der Familienarbeit ein, die sich fair auf die Eltern verteilt und dem Kindswohl entspricht.
Es ist dem SVAMV deshalb ein Anliegen, dass sich auch der Vater von Geburt des Kindes an, bei Betreuung und Erziehung engagieren kann.
Als Mitglied von Pro Familia Schweiz, Mitinitiant der Initiative Vaterschaftsurlaub, hat der SVAMV deshalb die Unterschriftensammlung aktiv unterstützt.
Wir bedanken uns bei allen, die sich daran beteiligt haben und damit eine moderne Familienpolitik in der Schweiz unterstützen.
Ist-Zustand
Heute bekommt ein frisch gebackener Vater in der Schweiz gleich viel bezahlte freie Zeit wie bei einem Wohnungswechsel:
Einen Tag! Das ist unhaltbar.
Deshalb fordern die Initianten 20 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub – flexibel innert einem Jahr und tageweise nach der Geburt zu beziehen.
Ein Vaterschaftsurlaub ist…
… notwendig
Die Geburt eines Kindes ist ein grosser Schritt. Für einen gelungenen Start braucht es präsente Väter. Und zwar alle, nicht nur die, welche sich einen unbezahlten Urlaub leisten können.
… zeitgemäss
Heutige Väter wollen von Beginn an Verantwortung übernehmen. Das wird von ihnen übrigens auch erwartet. Bedingung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist, dass die notwendigen zeitlichen Freiräume zur Verfügung stehen.
… bezahlbar
20 Tage Vaterschaftsurlaub kosten auf dem Lohnzettel pro Monat nicht mehr als eine Tasse Kaffee. Vaterschaftsurlaub – ein grosser Schritt für die Väter, ein kleiner für die Sozialversicherung.
Eidgenössische Volksinitiative
« Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie »
Art. 116 Bundesverfassung Familienzulagen, Mutterschafts- und Vaterschaftsversicherung
3 Er richtet eine Mutterschaftsversicherung und eine Vaterschaftsversicherung ein. Er kann auch Personen zu Beiträgen verpflichten, die nicht in den Genuss der Versicherungsleistungen gelangen können.
4 Er kann den Beitritt zu einer Familienausgleichskasse, die Mutterschaftsversicherung und die Vaterschaftsversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären und seine Leistungen von angemessenen Leistungen der Kantone abhängig machen.
Art. 197 Ziff. 12 (neu)
Übergangsbestimmung zu Art. 116 Abs. 3 und 4 (Vaterschaftsversicherung)
1 Im Obligationenrecht wird ein Anspruch auf Vaterschaftsurlaub von mindestens 4 Wochen festgelegt. Die Vaterschaftsentschädigung wird analog zur Mutterschaftsentschädigung im Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 1952 geregelt.
2 Ist die Ausführungsgesetzgebung zur Änderung von Artikel 116 Absätze 3 und 4 drei Jahre nach deren Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.
120’000 Unterschriften wurden schon im Juni 2017 eingeholt!
Dauer der Sammelfrist
Die 100’000 Unterschriften müssen bis zum 24. November 2017 gesammelt werden.
Wie vorgehen?
Damit die Unterschriften gültig sind, müssen unbedingt folgende Punkte eingehalten werden:
- Nur Schweizer Bürger/innen ab 18 Jahren sind stimm- und unterschriftsberechtigt.
- Die Angaben müssen eigenhändig, handschriftlich, wahrheitsgetreu und gut leserlich ausgefüllt sein. Gänsefüsschen oder „dito“ sind nicht erlaubt.
- Jede Unterschrift ist nur einmal gültig, mehrmals unterschreiben schadet der Sammlung!
- Pro politische Gemeinde muss ein eigener Unterschriftenbogen verwendet werden
- Die Unterschriften sind ungültig, wenn jemand auf einem Gemeinde-Bogen unterschreibt, bei der er/sie nicht stimmberechtigt ist. *
- Die Unterschriftenbögen nicht lochen oder zerschneiden! Sie verlieren sonst ihre Gültigkeit. Unterschriften mit Kugelschreiber halten besser als solche mit Bleistift.
* Achtung: politische Gemeinde = wo Steuern bezahlt werden, Wochenaufenthalter/innen unterschreiben dort, wo sie das Wochenende verbringen.
Die Unterschriftskarten:
Karte für 10 Unterschriften (pro politische Gemeinde)
Karte für 3 Unterschriften pro politische Gemeide)
Wo einsenden?
Senden Sie bitte sämtliche Unterschriftenbögen (auch nur teilweis ausgefüllte) direkt an:
Initiative für Vaterschaftsurlaub, Postfach 4164, 2500 Biel/Bienne 4