Nationales Programm gegen Armut
Das Bundesamt für Sozialversicherung setzt sich seit 2014 bis 2018 in Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten, Gemeinden, Nicht – Regierungsorganisationen und Sozialpartner das Nationale Programm gegen Armut um. Ziel der Arbeiten ist es, die Akteuere miteinander zu vernetzen und die bestehenden Strategien zu erfassen und weiterzuentwickeln. Ebenso soll ein wirksames Monitoring entwickelt werden, damit die Armut besser erfasst werden kann.
Einelternfamilien sind leider überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen. Ursache hierfür sind untern anderem die nicht gelöste Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Mehrfachbelastungen, welchen Einelternfamilien nachweislich unterworfen sind.
Wie wird Armut definiert?
Armut kann allgemein beschrieben werden als Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen (materiell, kulturell und sozial), die zur Folge hat, dass die betroffenen Personen nicht den minimalen Lebensstandard erreichen, der im Land, in dem sie leben, als annehmbar empfunden wird. In der Regel wird Armut finanziell definiert, wobei üblicherweise zwei Ansätze angewendet werden: der absolute und der relative Ansatz.
Die Armutsquote basiert auf einer «absoluten» Schwelle: Als arm gelten demnach Personen, die nicht über die Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. Eine so definierte Armutsquote eignet sich als sozialpolitische Zielgrösse, da sich die finanzielle Unterstützung armer Personen oder Haushalte direkt in einer messbaren Reduktion der Armut niederschlägt. In der Schweiz leitet sich die Definition des sozialen Existenzminimums von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab, die als Referenz für die Beurteilung des Sozialhilfeanspruchs dienen.
Die Armutsgefährdungsquote basiert auf einer «relativen» Schwelle: Als armutsgefährdet gelten Personen in Haushalten mit einem Einkommen (ohne Vermögen), das deutlich unter dem üblichen Einkommensniveau des betreffenden Landes liegt. Armut wird somit als eine Form der Ungleichheit betrachtet: Ob eine Person als armutsgefährdet gilt, hängt also nicht allein von ihrer eigenen wirtschaftlichen Situation ab (resp. derjenigen ihres Haushalts), sondern auch vom landesspezifischen Wohlstandsniveau. Da dieser Indikator unabhängig von länderspezifischen Faktoren wie z.B. der Sozialgesetzgebung überall gleich berechnet werden kann, eignet er sich für internationale Vergleiche.
Alleinerziehende sind nachweislich häufig von Armut betroffen.
- Jede und jeder sechste Alleinerziehende ist in der Schweiz von Armut betroffen.
- Alleinerziehende machen knapp 20 Prozent der Fälle in der Sozialhilfe aus. Immer mehr Kinder wachsen bei Alleinerziehenden auf – in rund 84% der Fälle leben die Kinder überwiegend bei der Mutter
- Es gibt in der Schweiz rund 207 000 Einelternfamilien Haushalte; das heisst jede sechste Familie ist eine Einelternfamilie (16,6 Prozent).
- In städtischen Regionen liegt der Anteil alleinerziehender Haushalte über dem Schweizer Durchschnitt (z. B. Basel-Stadt 24 Prozent), in ländlichen Regionen darunter (z. B. Schwyz 13 Prozent).
- Die Anzahl der alleinerziehenden Haushalte hat sich seit 1970 verdoppelt.
- Viele Alleinerziehende sind trotz Erwerbsarbeit arm. Die Armutsquote unter den Erwerbstätigen liegt bei 3,5 Prozent; bei den Alleinerziehenden liegt sie mit 12,7 Prozent fast viermal höher.
- Alleinerziehende Mütter sind öfter und in grösserem Umfang erwerbstätig als Mütter mit Partnern. Mit steigendem Alter der Kinder nimmt der Beschäftigungsgrad aller Mütter zu, bei Alleinerziehenden allerdings überproportional.
- Alleinerziehende Mütter mit Kindern unter sechs Jahren verrichten im Durchschnitt 17 Wochenstunden Erwerbsarbeit und 54 Stunden Haus- und Familienarbeit. Die Gesamtbelastung von über 70 Stunden ist der statistische Höchstwert.
- 16 Prozent der alleinerziehenden Mütter sind von Unterbeschäftigung betroffen. Im Vergleich: In der Gesamtbevölkerung sind es 6,4 Prozent (bei Männern ist die Stichprobe zu klein für gesicherte Aussagen). Diese alleinerziehenden Frauen wollen ihr Arbeitspensum vergrössern, finden aber keine passende Stelle bzw. sie können ihr Stellenpensum nicht erweitern.
Die Armutszahlen sind der SILC-Statistik (Statistics on Income and Living Conditions) des Bundesamts für Statistik (BFS) entnommen.
Das durchschnittlich monatliche Einkommen einer in der Schweiz erwerbstätige Person beträgt SFr. 6741.-
Eine in der Schweiz lebende traditionelle Familie verfügt über ein durchschnittliches Einkommen von SFr. 8510.-
Eine Einelternfamilie verfügt dagegen nur über ein durchschnittliches Einkommen von Fr. 5202.-, das bedeutet, dass das Einkommen einer Einelternfamilie um 1500.- unter dem Durchschnittseinkommen liegt.
(Quelle:bfs 2016)